Der Begriff der Giftcard ist gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise wird der Begriff gleichbedeutend mit dem Begriff der Gutscheinkarte verwendet.
Bei einer Giftcard / Gutscheinkarte handelt es sich um ein vorausbezahltes Zahlungsprodukt, das bei einem oder mehreren Händlern, die die Gutscheinkarte akzeptieren, zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden kann. In aller Regel ist der Giftcard / Gutscheinkarte ein elektronisch gespeicherter Wert zugeordnet.
Eine Giftcard / Gutscheinkarte kann E-Geld sein. Es ginbt aber auch zahlreiche Gutscheinkarten, die nicht E-Geld sind. Daher sagt der Begriff der Giftcard / Gutscheinkarte nichts darüber hinaus, ob der Herausgeber eine Erlaubnis benötigt oder nicht.