KWG ist die Abkürzung für das Gesetz über das Kreditwesen (“Kreditwesengesetz“). Zweck des KWG ist es den Markt des Kreditwesens zu regulieren und zu ordnen.
Das KWG regelt die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten, ordnet die Erlaubnispflichtkeit von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen an und macht rechtliche Vorgaben für Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.