Die Verordnung (EG) 924/2009 (“Regulation 924” oder “EU-Entgelt-Verordnung”) enthält Bestimmungen für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU. Die Verordnung stellt sicher, dass für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der EU die gleichen Entgelte erhoben werden, wie für Inlandszahlungen in der Mitglieds-Landeswährung.
Mit der Verordnung (EU) 2019/518 (“Änderungs-Verordnung”) werden Informationspflichten hinsichtlich der Dynamic Currency Conversion (“DCC”) eingeführt.