MiCAR

Markets in Crypto-Assets Regulation
Die EBA und die ESMA stellten im Januar 2019 fest, dass die Regulierung von Kryptowerten innerhalb des EWR nicht einheitlich erfolgt, sowie, dass das geltende EU-Aufsichtsregime auf die meisten Kryptowerte keine Anwendung findet und letztere daher u. a. nicht den Bestimmungen zum Verbraucher- und Anlegerschutz und zur Marktintegrität unterliegen, obwohl diese Bereiche Risiken bergen. Die MiCAR soll diese Defizite beseitigen und einen einheitlichen und unmittelbar für alle EWR-Mitgliedstaaten geltenden Regulierungsrahmen für Kryptowerte schaffen.