CRR-Kreditinstitut

Ein CRR-Kreditinstitut ist nach § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der CRR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) ein Unternehmen, das das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft betreibt. Ein CRR-Kreditintstitut wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als “Vollbank” bezeichnet.