Dateisystem

Das “Dateisystem” ist in Art. 4 Nr. 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert. Es bezeichnet jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.

Allgemeiner ausgedrückt, ist das Dateisystem ein Stück Software samt zugehöriger Logik, welches bei einem Computer steuert, wie Daten gespeichert und abgerufen werden. Ohne das Dateisystem wären Daten, die auf einem Speichermedium wie z.B. einer Festplatte abgelegt werden, nur eine große, unstrukturierte Datenmenge, bei der nicht bestimmt ist, wo eine bestimmte Informationseinheit gespeichert ist und wo die nächste beginnt.

Ein Dateisystem ist auch notwendig, um Zugriffsrechte zu implementieren, das sind technische Maßnahmen mit denen sichergestellt wird, dass nur bestimmte Benutzern eines Computers Zugriff auf eine bestimmte Information haben.