ESG-Kriterien

Die Abkürzung ESG hat in der Unternehmenswelt und der Finanzbranche als Oberbegriff für Nachhaltigkeit Niederschlag gefunden. Gerade Großinvestoren und institutionelle Anleger legen immer mehr Wert auf die Einbeziehung des Nachhaltigkeitsaspekts.

Die ESG-Kriterien umfassen den Bereich Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), im Rahmen des Umweltaspekts.

Im Rahmen des Umweltaspekts ist vor allem die Strategie zum Klimaschutz, das schonende Ressourcenmanagement und der Einsatz erneuerbarer Energie von großer Bedeutung. Zu den sozialen Verpflichtungen gehört es gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, den Arbeitnehmern Zugang zu Weiterbildungen zu verschaffen und Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Gesundheit durchzuführen. Dabei sind die Menschenrechte zu achten sowie Zwangsarbeit und Kinderarbeit auszuschließen. Unter einer verantwortungsvollen Unternehmensführung versteht man, das unabhängige Aufsichtsgremien gewährleisten, dass Korruption oder wettbewerbswidriges Verhalten nicht stattfinden kann. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen eine erfolgsorientierte Vergütung der Vorstände eingeführt, um einen Anreiz für das Erreichen der nachhaltigen Ziele zu schaffen.

Das Ziel hierbei ist es die Nachhaltigkeit eines Unternehmens bewerten zu können. Die Messung der Kriterien wird von Ratingagenturen vorgenommen, dabei erhalten die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Gewichtungen.

Seit dem Jahr 2017 sind börsennotierte Unternehmen in Europa verpflichtet, regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht anzufertigen, häufig wird dieser im Bilanzanhang innerhalb des Lageberichts bereitgestellt.