Der Begriff der Firmenkarte entspricht dem englischen Begriff der Corporate Card.
Eine Firmenkarte ist nach Artikel 2 Nummer 6 der Verordnung (EU) 2015/751 jedes kartengebundene Zahlungsinstrument, das an Unternehmen oder öffentliche Stellen oder selbständige natürliche Personen ausgegeben wird und dessen Nutzung auf geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben beschränkt ist, wobei die mit einer solchen Karte vorgenommenen Zahlungen direkt von dem Konto des Unternehmens oder der öffentlichen Stelle oder der selbständigen natürlichen Person abgebucht werden.
Eine Firmenkarte wird in der Zahlungsverkehrspraxis auch als Corporate Card bezeichnet. Für diese gelten grundsätzlich keine Beschränkungen bei der Festlegung der Interchange Fee. Daher verursachen Transaktionen mittels Firmenkarten höhere Kosten bei Acquirern und ggf. Händlern als Zahlungskarten von Verbrauchern.