Fondsstandortgesetz

Das Fondsstandortgesetz ist ein Änderungsgesetz, das im Wesentlichen das deutsche KGB ändert. Das KGB regelt das Investmentvermögen (=Fond), welches von den Kapitalverwaltungsgesellschaften (=KVG) verwaltet wird.

Ziel der Änderung ist den Fondstandort Deutschland attraktiver zu machen, dies ist notwendig, um mit fortschrittlichen Fondbranchen wie sie beispielsweise in Luxemburg vorzufinden ist, Schritt halten zu können. Im Kern soll die Abwanderung verhindert und der Zuwachs erhöht werden.

Problematisch war bis dahin, dass vor allem die Produktpalette in Deutschland sehr restriktiv ausgestaltet war, wohingegen in Luxemburg die Regulierung sehr liberal ausfällt, dies bietet viel Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung von Fonds.

Dies ermöglicht steuerlich als auch regulatorisch eine effiziente Struktur, welche Deutschland vor dem Erlass des Fondsstandortgesetz nicht in dem Ausmaß gewährleisten konnte.

Durch das Fondstandortgesetz soll dies unter anderem durch die Einführung von neuen Produkttypen sowie der Erhöhung der Gestaltungsfreiheit ermöglich werden.

Zu den neuen Produkttypen zählt insbesondere das Infrastruktursondervermögen. Dies stellt ein Retailfond für Infrastrukturinvestments dar. Diese Assetklasse wurde mit dem Erlass des Fondsstandortgesetzes erstmals für die breite Masse zur Verfügung gestellt.

Außerdem wurden durch das Fondsstandortgesetz andere Fonds, wie beispielsweise der Immobilienretailfond liberalisiert, das bedeutet, dass bei der Ausgestaltung mehr Freiheiten gelassen wurden.

Unter anderem gehören zu den wesentlichen Regelungen die Entbürokratisierung und Digitalisierung. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Kommunikation innerhalb der KVG bislang nicht digital erfolgte. Da die Einrichtung der IT und der Infrastruktur, welche die digitale Kommunikation ermöglichen soll, noch eingerichtet werden muss, tritt das Gesetz erst im folgenden Jahr in Kraft.