Geschäftsbeziehung

Der Begriff der Geschäftsbeziehung wird im Zusammenhang mit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verwendet. Er bezeichnet eine Beziehung zwischen zwei Personen, die üblicherweise eine gewisse Dauer hat und mit der beruflichen Tätigkeit desjenigen verbunden ist, der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz einhalten muss (z. B. der Girovertrag aus der Sicht einer Bank).