Kontoinformationsdienst

Der Kontoinformationsdienst ist – vorbehaltlich etwaiger Ausnahmetatbestände – ein registrierungspflichtiger Zahlungsdienst.

Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 ZAG i.V.m. § 1 Abs. 34 ZAG versteht man darunter einen Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern. Ziel der Vorschrift ist es, im Kern die zahlungskontenbezogenen Daten der Kunden vor unautorisiertem Zugriff zu schützen. Dabei legt das Gesetz ein weites Verständnis dieses Dienstes zugrunde. Kontoinformationsdienste werden mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie erstmals einer Registrierungs- und Aufsichtsregime unterworfen.

Der Zahlungsauslösedienst wird im Merkblatt der BaFin – Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vom 22.12.2011, geändert am 29.11.2017 unter Ziff. 2. g) näher konkretisiert.