Das Wertpapierinstitutsgesetz WplG beruht auf der Richtlinie (EU) 2019/2034, damit hat der europäische Gesetzgeber für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen, den EU-Mitgliedstaaten Raum für spezifische Regelungen gelassen. Das WplG tritt dabei an die Stelle des KWG. Es regelt die Geschäftstätigkeit von mittleren und kleinen Wertpapierfirmen. Ergänzend gelten für große Wertpapierfirmen einige Vorschriften des KWG sowie des CRR: Das WpIG richtet sich an Wertpapierinstitute mit Sitz oder Tätigkeit in Deutschland. Unter Wertpapierinstituten versteht man Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb voraussetzt, Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapierdienstleistungen oder Nebengeschäfte erbringen.