Zahlungsdienstleister

Der Begriff des Zahlungsdienstleisters ist ein Sammelbegriff für alle Unternehmen die Zahlungsdienste erbringen. Der Begriff wird in § 1 Abs. 1 Satz 1 ZAG definiert. Zahlungsdienstleister sind z. B. CRR-Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute.