Zahlungsdienste

Zahlungsdienste sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr, deren Erbringung unter der Aufsicht der BaFin stehen. Zahlungsdienste sind in § 1 Abs. 1 S. 2 ZAG abschließend geregelt. Zahlungsdienste sind demnach das Ein- oder Auszahlungsgeschäft, das Zahlungsgeschäft ohne Kreditgewährung, das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung, das Akquisitionsgeschäft, das Finanztransfergeschäft, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Was unter die jeweiligen Zahlungsdienste fällt, regelt das ZAG konkretisiert durch die Verwaltungspraxis der BaFin (Merkblatt der BaFin – Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vom 22.12.2011, geändert am 29.11.2017).