Zahlungskarte

Der Begriff der Zahlungskarte ist nicht gesetzlich definiert. Unter einer Zahlungskarte versteht man ein Zahlungsinstrument, das in Gestalt einer Karte ausgegeben wird. Üblicherweise sind Zahlungskarten aus Plastik. Zwingende Voraussetzung ist dies nicht. Der Begriff der Zahlungskarte ist für das Verbot von Surcharges gem. § 270a BGB relevant. Allerdings wird der Begriff der Zahlungskarte in § 270a BGB fälschlicherweise verwendet. Richtigerweise müsste der Begriff des Zahlungsinstruments verwendet werden.