Zahlungskartengeschäft

Das Zahlungskartengeschäft ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3b ZAG die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments. Kaum sinnvoll abzugrenzen ist das Zahlungskartengeschäft von der Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Alt. 1 ZAG).