Rund um FiDA gab es zuletzt viel Bewegung. Im Februar 2025 stand kurzzeitig im Raum, dass die EU-Kommission ihr FiDA-Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 gestrichen habe. Doch das war voreilig: Inzwischen finden die Trilog-Verhandlungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur FiDA-Verordnung statt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den Status quo und wirft zugleich einen Blick auf die kritischen Stimmen zum FiDA-Vorschlag der EU-Kommission.
Was war nochmal FiDA?
FiDA steht für Financial Data Access Regulation. Die EU-Kommission will damit ein Regelwerk für den Zugang zu Finanzdaten schaffen – bekannt als „Open Finance“. Ziel ist es, den Finanzmarkt weiter zu öffnen. Nicht nur Zahlungskontodaten, wie bei der PSD2 (Stichwort „Open Banking“), sondern auch andere Finanzdaten sollen geteilt werden dürfen. FiDA ist damit der nächste Schritt in der Öffnung des Finanzsektors.
Alles Wissenswerte rund um die (R)Evolution von Open Banking zu Open Finance und zum FiDA-Vorschlag der EU-Kommission kann hier nachgelesen werden.
Status quo
Der Gesetzgebungsprozess ist in vollem Gange (das Gesetzgebungsverfahren kann hier getrackt werden). Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag am 28. Juni 2023 veröffentlicht. Seither wurden verschiedene Stellungnahmen eingeholt, unter anderem von der EZB. Am EU-Gesetzgebungsverfahren sind neben der EU-Kommission auch der Rat der EU („Rat“) sowie das Europäische Parlament („EP“) beteiligt.
Am 10.03.2025 haben sowohl EP als auch Rat ihre Positionen zum FiDA-Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt (hier abrufbar).
Derzeit laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EP, dem Rat und der EU-Kommission. Ziel der Trilog-Verhandlungen ist eine Einigung über den finalen Gesetzestext der FiDA-Verordnung.
In den Positionen von EP und Rat zeichnen sich konkrete Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf ab – insbesondere beim Anwendungsbereich, zur Definition von Kundendaten, den technischen und organisatorischen Anforderungen sowie bei den Übergangsfristen.
Wesentliche Kritikpunkte am FiDA-Vorschlag der EU-Kommission und offene Fragen
Der Vorschlag der EU-Kommission stieß in der Praxis nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf teils erhebliche Kritik. Einige befürchten, dass der FiDA-Vorschlag kein echter Innovationstreiber darstelle, sondern vor allem weitere regulatorische Hürden aufbaue. Auch der Kosten-Nutzen-Aspekt wird hinterfragt – insbesondere im Hinblick auf kleinere Marktteilnehmer.
Mittlerweile liegen auch erste Reaktionen auf die Positionen von EP und Rat vor. Diese fallen gemischt aus. Während einzelne Änderungen – etwa zur Eingrenzung des Anwendungsbereichs oder zur Präzisierung des Umfangs der Kundendaten – begrüßt werden, sorgen andere für neue Diskussionen.
Wesentliche Kritikpunkte am FiDA-Vorschlag der EU-Kommission sind unter anderem:
Zu weiter Anwendungsbereich
Der Einbezug bestimmter Unternehmensbereiche (z. B. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) wird teilweise kritisch gesehen.
Offene Frage: Wird der Anwendungsbereich im Trilog eingeschränkt, wie es vor allem der Rat vorgeschlagen hat?
Der Rat schlägt vor, den Anwendungsbereich enger zu fassen, etwa durch Ausnahmen für bestimmte Versorgungseinrichtungen und nicht-vertragliche Versicherungsprodukte.
Zu weitreichende Definitionen
Es bestehen z.B. Unschärfen beim Kundenbegriff und beim Umfang der Kundendaten – insbesondere beim potenziellen Einschluss von Bonitätsdaten und abgeleiteten Daten (z. B. Scores, Bewertungen).
Offene Frage: Werden die Definitionen präzisiert und praxisgerechter gefasst, wofür sich insbesondere das EP einsetzt?
Anpassung von Rechten und Pflichten des Dateninhabers und Datennutzers beim Datenaustausch
Die Pflicht zur Einholung, Speicherung und zum Nachweis der Einwilligung des Kunden zum Datenaustausch zwischen Datennutzer und Dateninhaber wird als zu aufwendig und rechtlich unklar kritisiert.
Offene Frage: Können sich EU-Kommission, EP und Rat im Trilog auf die Einführung einheitlicher Einwilligungsstandards und standardisierter Schnittstellenprozesse einigen, um den Umsetzungsaufwand zu reduzieren und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen?
Anpassung des Erlaubnisverfahrens für Finanzinformationsdienstleister
Die geplanten Anforderungen – insbesondere an Drittstaatenanbieter und große digitale Plattformen („Gatekeeper“) – werden als potenziell wettbewerbsverzerrend angesehen.
Offene Frage: Werden im Trilog gesonderte Anforderungen an z.B. US-BigTechs oder „Gatekeeper“ bei der Erlaubnisbeantragung als Finanzinformationsdienstleister eingeführt?
Zu kurze Umsetzungsfristen
Die ursprünglich geplante Umsetzungsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten von FiDA wird als nicht praktikabel kritisiert – vor allem für kleinere Marktteilnehmer und komplexe Datentypen.
Offene Frage: Kann sich der Rat mit seinem Vorschlag einer stufenweisen Umsetzung, abhängig von der Art der Daten oder Marktrolle (z.B. Fristen von 24, 36 oder 48 Monaten nach Inkrafttreten der FiDA), durchsetzen?
Fazit
FiDA ist auf dem Weg, aber noch nicht am Ziel. Viele Details sind weiterhin in der Diskussion, insbesondere was die praktische Umsetzbarkeit, die Marktauswirkungen und die Verhältnismäßigkeit betrifft. Begrüßenswert ist, dass zentrale Kritikpunkte in den Positionen von Rat und EP aufgegriffen wurden und nun im Rahmen des Trilogs zur Diskussion stehen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Kritikpunkte Eingang in den finalen Verordnungstext finden werden. Mit einem Abschluss der Trilog-Verhandlungen ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu rechnen.