In der heutigen Episode von PayTechTalk spreche ich mit Dr. Hendrik Reffken über die Sektoruntersuchung der französischen Kartellbehörde. Dr. Hendrik Reffken ist Experte für Kartellrecht und regulatorische Themen insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Derzeit ist er als Syndikusanwalt bei der Schindler Deutschland AG & Co. KG in Berlin tätig.
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Darum geht es:
Sektoruntersuchung
Den Kartellbehörden steht mit der Sektoruntersuchung ein interessantes Instrumentarium zur Verfügung, einen Markt näher kennenzulernen, um diese Erkenntnisse dann bei späteren Entscheidungen heranzuziehen oder auch dem Gesetzgeber Vorschläge für eine Regulierung zu machen. In der FinTech-Branche gab es bislang nur sehr wenig Entscheidungen der Kartellbehörden. In der 52. Episode von PayTechTalk sprechen wir darüber, was eine Sektoruntersuchung ist und welche Auswirkungen sie haben kann.
Wonach wird konkret gefragt?
Der französischen Kartellbehörde geht es konkret um folgende Themen:
- Ein besseres Verständnis für die Veränderungen in diesem Sektor (insbesondere auch im Hinblick auf technologische Entwicklungen wie Blockchain und Cloud)
- Marktabgrenzung, Marktposition und Wettbewerbsvorteile der verschiedenen Akteure auf dem Markt
- Trends des Marktes, welche Pläne bestehen bei den Akteuren
Hat das Auswirkungen auf Deutschland?
Fest steht, dass sich die Kartellbehörden untereinander austauschen. Die Themen, wie der „FinTech“-Markt eigentlich zu definieren ist, welche Player auf dem Markt möglicherweise eine marktstarke Stellung haben und/oder durch ihr Verhalten Wettbewerber ausschließen, dürfte sich in Frankreich in ähnlicher Weise wie in Deutschland stellen. Gerade weil die französische Behörde auch explizit nach Plattformen und Technologien fragt, könnte es auch um die großen wie Amazon, Facebook und natürlich Apple gehen. Der deutsche Versuch, ein Wettbewerbsthema regulatorisch mit dem „Lex Apple Pay“ zu lösen, lässt grüßen. Ein bisschen klingt der Fragebogen der französischen Behörde aber danach, dass es auch darum geht, die traditionellen Banken vor den FinTechs zu schützen.
Stellungnahmefrist endet am 19. Juni 2020
Interessenten, die auf dem französischen Markt tätig sind (müssen aber nicht dort ihren Sitz haben) können bis 19. Juni 2020 zu den Fragen der Kartellbehörde Stellung nehmen. Das bietet die Chance, auf Missstände aufmerksam zu machen und zu einer geeigneten Marktabgrenzung beizutragen. Allerdings kann die Behörde dies auch zum Anlass nehmen, Einzeluntersuchungen einzuleiten. Wir empfehlen daher die Begleitung durch einen französischen Anwalt.
Viel Spaß mit PayTechTalk 52.
Weiterführende Informationen und Links
Über Dr. Hendrik Reffken
Dr. Hendrik Reffken ist seit 2017 Syndikusrechtsanwalt bei der Schindler Deutschland AG & Co. KG in Berlin. Der Schindler Konzern ist einer der weltweit führenden Anbieter von Aufzügen und Fahrtreppen und damit einhergehenden Dienstleistungen. Nach seinem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen und dem Referendariat war Hendrik Reffken zunächst fünf Jahre für die Kanzlei Hengeler Mueller am Standort Düsseldorf tätig. Anschließend wechselte er für vier Jahre in die Berliner Rechtsabteilung des Entsorgungs- und Recyclingunternehmens ALBA Group. Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind das Kartellrecht und regulatorische Themen insbesondere im Bereich der Digitalisierung.
Weiterführende Links
- Fragebogen der französischen Kartellbehörde: https://www.autoritedelaconcurrence.fr/sites/default/files/consultation_pub_fintech_mai20_EN.pdf
- Französische Kanzlei, aus dem Fintech Lawyers Network, die bei einer Stellungnahme begleiten kann: https://www.aramis-law.com/en/
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