Das Ende der OS-Plattform – Es stehen AGB-Änderungen an

Das Ende der OS-Plattform – Es stehen AGB-Änderungen an 1

Zum 20. Juli 2025 stellt die EU die Online-Streitbelegungsplattform (kurz: OS-Plattform) ein. Diese sollte in erster Linie Verbraucher und Unternehmen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten unterstützen.

Über die Online-Streitbelegungsplattform

Mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 errichtete die Kommission eine OS-Plattform, die als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer bezüglich Streitigkeiten zu Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen dienen sollte.

Über die OS-Plattform mussten Unternehmer in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein  auf ihrer Webseite und in ihren AGB informieren sowie  einen leicht zugänglichen Link bereitstellen..

Eine Verpflichtung zur Nutzung der OS-Plattform oder zur Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden über diese bestand jedoch nicht. Viele Unternehmen schlossen die Teilnahme an der Online-Streitbeilegung daher in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.

Fehlende Akzeptanz bei Unternehmen und Verbrauchern

Die OS-Plattform wurde allerdings nie wirklich angenommen – weder von Unternehmern noch von Verbrauchern: In den neun Jahren ihres Bestehens wurden nur etwa 234.000 Beschwerden über die Online-Streitbeilegungsplattform eingereicht. Gemäß der zur Verfügung gestellten Plattform-Statistiken wurde die OS-Plattform insbesondere auch für länderübergreifende Beschwerden genutzt (53,7%). Führende Branche mit den meisten Beschwerden war mit 24 Prozent der Flugverkehr. Aus Deutschland kamen mit etwas über 50.000 die meisten Fälle.

Entsprechend hat die Kommission nun einen Schlussstrich gezogen. Mit der Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 wird die OS-Plattform eingestellt. Beschwerden können nur noch bis zum 20. März 2025 eingereicht und die OS-Plattform kann nur noch bis zum 19. Juli 2025 für die Klärung der Beschwerden genutzt werden.

Handlungsbedarf für eCommerce-Unternehmen

Entsprechend besteht Handlungsbedarf für Unternehmer, die im eCommerce tätig sind.Die AGB und Webseiten sollten überprüft und die Informationen zu der OS-Plattform rechtzeitig angepasst oder sogar gelöscht werden.

 

 



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