Unter einem Erlaubnisantrag versteht man üblicherweise den Antrag, den man bei einer Behörde (z.B. der BaFin) stellen muss, um bestimmte Tätigkeiten erbringen zu dürfen (z.B. Bankgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft).
Im Bank und Payment-Bereich gibt es Erlaubnisanträge nach § 32 KWG und §§ 10 und 11 ZAG. Solche Erlaubnisanträge umfassen oftmals mehrere hundert Seiten Papier. Die Vorbereitung solcher Erlaubnisträge ist daher mit einem signifikanten Aufwand verbunden.