Fernzahlungsvorgang

Der Begriff des Fernzahlungsvorgang ist in § 1 Abs. 19 ZAG definiert. Ein Fernzahlungsvorgang ist ein Zahlungsvorgang, der über das Internet oder mittels eines Geräts, das für die Fernkommunikation verwendet werden kann, ausgelöst wird. Damit fallen auf jeden Fall online erteilte Zahlungsaufträge (z. B. Einsatz einer Kreditkarte im e-Commerce) unter den Begriff des Fernzahlungsvorgangs.

Unklar ist, ob auch Zahlungen mit einem Smartphone, die am POS ausgelöst werden, Fernzahlungsvorgänge sein können. Wichtig ist der Begriff des Fernzahlungsvorgangs insbesondere für die Frage, ob eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich ist und ob die Voraussetzungen des § 25i Abs. 2 KWG vorliegen.