Zahlungsvorgang

Zahlungsvorgang ist in Art. 4 Nr. 5 der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie definiert. „Zahlungsvorgang“ bedeutet die bzw. den vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Zahlungsempfänger ausgelöste(n) Bereitstellung, Transfer oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger.