Überweisung

Eine Überweisung ist nach § 1 Abs. 22 ZAG ein auf Veranlassung des Zahlers ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Zahlungskonto des Zahlers und zugunsten des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers.

Im Gegensatz zur Lastschrift handelt es sich bei der Überweisung im eine Push-Zahlung.

Eine Überweisung liegt nicht vor, wenn der Zahlungsbetrag nicht von einem Konto übertragen wird, sondern bar eingezahlt wird (sog. Bareinzahlung zu Gunsten Dritter).