Co-Badging

Die meisten girocard-Karten verzeichnen auf der Kartenvorder- oder Rückseite eine weitere Zahlungsmarke, wie z. B. Maestro (65%), V PAY (25%) und neuerdings auch „Debit Mastercard“. In diesen Fällen handelt es sich um „co-badging“, in der Interchange Fee Verordnung (IF-VO) Art. 2 (31) definiert als: „Das Aufnehmen von zwei oder mehr Zahlungsmarken oder Zahlungsanwendungen auf dasselbe kartengebundene Zahlungsinstrument“. Für co-badged Karten gelten in der EU eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die in Art. 8 der IF-VO festgelegt sind. So muss zum Beispiel dem Karteninhaber die Möglichkeit eingeräumt werden, am POS-Terminal die jeweilige Zahlungsmarke für die Zahlung „per Knopfdruck“ auszuwählen („application selection“).