ICO ist die Abkürzung für Initial Coin Offering (auch Initial Public Coin Offering (IPCO) oder Token Sale genannt).
Ein ICO ist eine blockchainbasierte Form der Finanzierung von Unternehmen durch Crowdfunding. Unternehmen können sogenannte Token oder Coins gegen die Zahlung von Kryptowährungen oder Geld ausgeben, ähnlich der Aktien bei einem Börsengang.
Die BaFin hat bereits Hinweisschreiben zu der Einordnung von Tokens als Finanzinstrumente veröffentlich. Sie prüft bei Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument i.S.d. WpHG bzw. der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) oder um ein Wertpapier i.S.d. Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen im Bereich der Wertpapieraufsicht, d. h. insbesondere des WpHG, WpPG, der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), des VermAnlG sowie weiterer relevanter Gesetze und einschlägiger nationaler und EU-Rechtsakte im Bereich der Wertpapieraufsicht.