Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz / ZAG

ZAG ist die Abkürzung für das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten („Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“).

Das ZAG regelt die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), ordnet die Erlaubnispflichtigkeit von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften an und macht rechtliche Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften.