Zahlungsauftrag

Zahlungsauftrag ist gemäß § 675f Abs. 4 S. 2 BGB jeder Auftrag, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt.