Leitfaden zur Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)

Annertons Leitfaden zur Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) zielt darauf ab, ein innovatives Krypto-Ökosystem in der EU zu fördern. Sie reguliert ausgewählte Krypto-Assets und deren Dienstleister, um rechtliche Sicherheit und finanzielle Stabilität für Verbraucher und potenzielle Investoren zu gewährleisten. MiCAR deckt Krypto-Assets ab, die bisher nicht durch bestehende EU-Finanzregulierungen erfasst wurden, und betrifft sowohl Emittenten von Krypto-Assets als auch Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen.

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Micar-Teaser

MiCAR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die Bestimmungen für vermögenswertreferenzierte Tokens (ARTs) und elektronische Geld-Token (EMTs) gelten ab Juni 2024, während die übrigen Bestimmungen ab Dezember 2024 in Kraft treten. MiCAR wird in allen Mitgliedstaaten der EU in vollem Umfang verbindlich und direkt anwendbar sein.

Markets in CryptoAssets Regulation MiCA

Delegierte Rechtsakte, technische Standards und zusätzliche Richtlinien

Die Europäische Kommission hat die Befugnis, für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem 29. Juni 2023 delegierte Rechtsakte zu erlassen. Diese Rechtsakte spezifizieren unter anderem die Verfahrensregeln zur Verhängung von Geldstrafen und die Kriterien zur Klassifizierung von ARTs und EMTs. Zudem entwickeln die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) technische Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien für MiCAR. Diese Standards und Leitlinien decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter die Zulassung von Krypto-Asset-Dienstleistern, das Beschwerdemanagement und Nachhaltigkeitsindikatoren.

Anwendungsbereich von MiCAR

MiCAR bietet den ersten Rechtsrahmen für das Krypto-Asset-Ökosystem innerhalb der EU. Es gilt für Personen, die an der Emission, dem Angebot und der Zulassung zum Handel von Krypto-Assets beteiligt sind oder Krypto-Asset-Dienstleistungen erbringen. Vollständig dezentralisierte Krypto-Asset-Dienstleistungen ohne Intermediäre fallen nicht unter MiCAR. Teilweise dezentralisierte Dienste werden jedoch reguliert.

Definition und Kategorien von Krypto-Assets

MiCAR definiert Krypto-Assets als „digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann“.

Diese Definition umfasst drei Haupttypen von Krypto-Assets:

  • Vermögenswertreferenzierte Token (ARTs): Diese Token sollen einen stabilen Wert beibehalten, indem sie sich auf den Wert einer oder mehrerer offizieller Währungen oder anderer Werte beziehen.
  • Elektronische Geld-Token (EMTs): Diese Token repräsentieren den Wert einer offiziellen Währung und fungieren ähnlich wie elektronisches Geld.
  • Andere Krypto-Assets: Diese Kategorie umfasst alle Krypto-Assets, die nicht als ARTs oder EMTs klassifiziert werden können. Dazu gehören auch Utility Tokens, die den Zugang zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen ermöglichen.

Emission und Angebot von Krypto-Assets unter MiCAR

Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter die Erstellung, Veröffentlichung und Einreichung eines Krypto-Asset-Whitepapers bei den zuständigen Behörden. Dieses Whitepaper muss detaillierte Informationen über das Projekt, die beteiligten Personen und die technologischen Grundlagen enthalten. Zudem müssen die Emittenten sicherstellen, dass ihre Kommunikationsmaßnahmen klar, fair und nicht irreführend sind.

Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs)

Krypto-Asset-Dienstleister müssen eine Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörden der EU beantragen und die Anforderungen von MiCAR erfüllen. Dies umfasst unter anderem Anforderungen an die Führung, die Sicherheit der Systeme und den Schutz der Kundenvermögen. CASPs müssen mindestens teilweise in einem EU-Mitgliedstaat tätig sein und ihren Verwaltungssitz in der EU haben. Es gibt auch ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für bereits regulierte Finanzinstitute.

Autorisierung

Die nationalen Aufsichtsbehörden sind befugt, die Zulassung zu erteilen, zu verweigern oder zu entziehen und die Aktivitäten der CASPs zu überwachen. Potenzielle CASPs müssen ein detailliertes Antragsverfahren durchlaufen und die spezifischen Informationsanforderungen und Standards von MiCAR erfüllen. Die erteilte CASP-Zulassung ist in der gesamten EU gültig.

Vereinfachtes Zulassungsverfahren

MiCAR bietet ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für bereits nach nationalem Recht regulierte Finanzinstitute. Diese können zwischen dem 30. Dezember 2024 und dem 1. Juli 2026 einen vereinfachten Antrag stellen. Die nationalen Aufsichtsbehörden prüfen, ob die Antragsteller die allgemeinen und spezifischen Anforderungen von MiCAR erfüllen.

Notifikationsverfahren

Bestimmte Finanzinstitute, die bereits auf EU-Ebene reguliert sind und Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten möchten, können das Notifikationsverfahren gemäß Artikel 60 MiCAR nutzen. Diese Möglichkeit steht folgenden Institutionen offen:

  • Kreditinstitute
  • Zentrale Wertpapierverwahrstellen
  • Investmentfirmen
  • Elektronische Geldinstitute
  • Verwaltungsgesellschaften für OGAW
  • Alternative Investmentfonds-Manager
  • Marktbetreiber

Wenn diese Unternehmen Krypto-Asset-Dienstleistungen unter MiCAR erbringen wollen, müssen sie die zuständige Behörde 40 Arbeitstage vor Beginn der Tätigkeit über die beabsichtigten Aktivitäten informieren und entsprechende Informationen einreichen. Die zuständige Behörde prüft innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Benachrichtigung, ob alle notwendigen Informationen vorliegen. Bei fehlenden Informationen wird eine Frist zur Nachreichung gesetzt. Ohne vollständige Benachrichtigung dürfen die Krypto-Asset-Dienstleister die beabsichtigten MiCAR-Aktivitäten nicht aufnehmen. Es ist zu beachten, dass diese Einrichtungen dennoch die meisten allgemeinen und spezifischen Verpflichtungen der CASPs gemäß MiCAR erfüllen müssen.

Passive Dienstleistungsfreiheit (Reverse Solicitation)

Drittlandfirmen müssen nicht unter MiCAR autorisiert werden, wenn ein in der EU ansässiger Kunde von sich aus eine Krypto-Asset-Dienstleistung anfragt. ESMA hat bereits die Konsultationspapiere über MiCAR-Leitlinien veröffentlicht, die Details zu diesem Prinzip und zu dessen Anwendung durch die Aufsichtsbehörden enthalten. Wichtig ist, dass alle Fakten und Umstände des Falles berücksichtigt werden, um zu beurteilen, ob eine Drittlandfirma EU-Kunden anspricht.

Fazit

Der Rechtsrahmen für Krypto-Assets durch MiCAR markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines stabilen und innovativen Krypto-Ökosystems in der EU. Marktteilnehmer profitieren künftig von einheitlichen Vorschriften, die rechtliche Klarheit und Sicherheit schaffen. Trotz dieser positiven Aussichten bleibt abzuwarten, wie sich die Regulierung in der Praxis bewähren wird. Die kommenden Jahre werden zeigen, inwieweit MiCAR den Anforderungen gerecht wird und welche Anpassungen möglicherweise notwendig sind, um den dynamischen Entwicklungen im Krypto-Sektor gerecht zu werden. Mit MiCAR steht die EU jedoch gut gerüstet da, um die Chancen und Herausforderungen der Krypto-Welt erfolgreich zu meistern.



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