Unter öffentlichem Recht versteht man den Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Staat und dem Privatrechtssubjekt bzw. das Verhältnis zwischen den Trägern öffentlicher Gewalt untereinander regelt. Teile des öffentlichen Rechts sind unter anderem das Aufsichtsrecht, das Strafrecht und das Steuerrecht. Bei Streitigkeiten sind je nachdem die Verwaltungsgerichte, die Strafgerichte und die Finanzgerichte zuständig.
Das öffentliche Recht ist vom Zivilrecht abzugrenzen. Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Privatrechtssubjekte, d.h. der Bürger, untereinander. Streitigkeiten in Bezug auf diese Rechtsverhältnisse werden von den Bürgern vor den Zivilgerichten ausgetragen.
Im regulierten Bereich der Zahlungsdienste und der Bank- und Finanzdienstleistungen muss bei der Erbringung dieser Dienstleistungen nicht nur der zivilrechtliche Rechtsrahmen beachtet werden. Zusätzlich müssen die Institute auch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben beachten. Die Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Vorgaben wird durch die BaFin überwacht.