Zivilrecht

Unter Zivilrecht versteht man den Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsverhältnisse der Privatrechtssubjekte, d.h. der Bürger, untereinander regelt. Streitigkeiten in Bezug auf diese Rechtsverhältnisse werden von den Bürgern vor den Zivilgerichten ausgetragen. Das Zivilrecht ist vom öffentlichen Recht abzugrenzen.

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Privatrechtssubjekt bzw. das Verhältnis zwischen den Trägern öffentlicher Gewalt untereinander. Teilbereiche des öffentlichen Rechts sind unter anderem das Aufsichtsrecht, das Strafrecht und das Steuerrecht.

Im regulierten Bereich der Zahlungsdienste und der Bank- und Finanzdienstleistungen muss bei der Erbringung dieser Dienstleistungen nicht nur der zivilrechtliche Rechtsrahmen beachtet werden, der dort insbesondere durch das BGB, das HGB und die Rechtsprechungsgrundsätze des BGB gesetzt wird. Zusätzlich müssen die Institute auch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben beachten. Die Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Vorgaben wird durch die BaFin überwacht.