ZAG ist die Abkürzung für das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (“Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz”).
Das ZAG regelt die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”), ordnet die Erlaubnispflichtigkeit von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften an und macht rechtliche Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften.