Kryptoverwahrgeschäft & Kryptowertpapierregisterführer
In meiner neuesten PayTechTalk-Episode habe ich Martin Kreitmair, CEO der Tangany GmbH, bei mir zu Gast, um über die Verwahrung digitaler Vermögenswerte sowie über die Kryptowertpapierregisterführung und die Regulierung dieser zu sprechen. Die Regulierung des Kryptoverwahrgeschäfts durch die BaFin war ein wichtiger Meilenstein in der Krypto-Szene. Nachdem Tangany bereits eine vorläufige BaFin-Erlaubnis zur Führung eines Kryptowertpapierregisters (nach § 65 Abs. 2 KWG) erhalten hatte, bekommt das Münchner FinTech nun als erstes deutsches Unternehmen und als drittes Unternehmen in Deutschland die Erlaubnis der BaFin zum Betreiben des Kryptoverwahrgeschäftes (Mehr Informationen zum Erlaubnisverfahren), weshalb Martin Kreitmair unseren Zuhörern einen besonders guten Einblick ins BaFin-Erlaubnisverfahren, ins Kryptoverwahrgeschäft und die Kryptowertapapierregisterführung geben kann.
Viel Spaß beim Zuhören!
Über Martin Kreitmair
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- Co-Founder und CEO der Tangany GmbH
- LinkedIn-Profil: Martin Kreitmair
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Über die Tangany GmbH
Die Tangany GmbH ist ein in Deutschland nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG regulierter B2B White-Label Kryptoverwahrer mit Sitz in München. Mit der Tangany Custody Suite können Kunden im Warm-Wallet und Cold-Wallet digitale Assets, wie Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und Security Token verwahren. Die Tangany Custody Suite wird seit 2018 auf höchstem technischem Niveau inhouse entwickelt und kombiniert eine Top-Notch Technologie für die Verwahrung von digitalen Assets mit regulatorischer Sicherheit. Tangany wurde in den letzten Jahren regelmäßig für ihre führende Wallet Infrastruktur zur Verwahrung von digitalen Assets ausgezeichnet. Tangany gewann den Fintech Germany Award in den Jahren 2020 (Seed Stage) und 2021 (Investment Technology). Darüber hinaus erhielt Tangany die vorläufige Erlaubnis nach § 65 Abs. 2 KWG durch die BaFin zur Registerführung von Kryptowertpapieren.
Zur ersten Podcast-Episode mit Alireza Siadat und Martin Kreitmair: PayTechtalk 44 – Kryptowerte und Kryptoverwahrgeschäft: Neuerungen im Bereich Krypto-Regulierung
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