PayTechTalk #88 – Der Instant Payments Verordnungsentwurf der EU-Kommission

PayTechTalk #88 - Der Instant Payment Proposal der Europäischen Kommission | Svetlana Ulrici und Peter Frey von Annerton im Gespräch mitMichael Hülsiggensen von Surepay

Instant Payments

In unserer neuen Folge von PayTechTalk wird es um das spannende Thema der Instant Payments (auch  Echtzeit- oder Sofortzahlungen genannt) in Euro gehen. Die Europäische Kommission hat im  Oktober letzten Jahres einen neuen Verordnungsentwurf veröffentlicht, wonach die Banken künftig verpflichtet sein sollen, Instant Payments in ihr Portfolio aufzunehmen und ihren Kund:innen anzubieten. Um den komplexen Inhalt des Verordnungsentwurfs und dessen Auswirkungen auf den Markt herunterzubrechen, haben wir uns drei Experten ins Boot geholt. Die Rechtsanwälte Svetlana Ulrici und Peter Frey von Annerton beleuchten das Thema von der rechtlichen Seite, während der Payment-Experte Michael Hülsiggensen (Head of DACH bei Surepay) aus Marktsicht berichten wird.

Zusammen klären die drei viele Fragezeichen rund um die aktuelle (Rechts-)Lage in Sachen Instant Payments. Viel Spaß beim Anhören!

 

Kapitelmarken

  • 02:27 Was versteht man unter Instant Payments und wie unterscheiden sich IP von anderen Zahlungsarten?
  • 05:57 SEPA Request-To-Pay (RTP) – Ob und wenn ja, welche Auswirkungen der neue Verordnungsentwurf auf RTP haben würde?
  • 09:00 Was hat es mit dem neuen Verordnungsentwurf der Kommission auf sich? Was ist das Ziel des Entwurfs?
  • 12:33 Wie wird der neue Entwurf auf dem Markt wahrgenommen?
  • 14:47 Der Überblick über die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen für die Etablierung von Instant Payments – Pflicht zum Angebot von Instant Payments
  • 16:44 Wie sieht für europäische Zahlungsdienstleister, die außerhalb des Euroraums ansässig sind, aus?
  • 17:19 Weitere Neuerungsvorschläge im Detail: Erreichbarkeitspflicht der Zahlungsdienstleister für Echtzeitzahlungen
  • 17:59 Gebühren für Instant Payments
  • 20:09 Sicherheit bei Onlineüberweisungen – Die Ausführung des IBAN-Name-Checks
  • 25:44 Die Niederlande als Vorbild für die Umsetzung des IBAN-Name-Checks
  • 30:13 Datenschutz & IBAN-Name-Check
  • 35:19 Verbraucherschutz & Geldwäsche
  • 37:41 Wie kann ein datenschutzrechtlich korrekter Warnhinweis aussehen?
  • 38:42 Die Erleichterung des Sanktionslistenscreenings
  • 40:24 Was ist der aktuelle Gesetzgebungsstand und wann kann mit dem Inkrafttreten rechnen?

 

Michael Hülsiggensen | Surepay

Michael Hülsiggensen

Michael Hülsiggensen ist als Head of DACH Market bei SurePay für den Markteintritt und Erfolg des niederländischen Fintech-Unternehmens in Deutschland verantwortlich. Vor seinem Start bei SurePay war Hülsiggensen, der über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Digitalisierung verfügt, vier Jahre lang für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) tätig. Zuvor hatte er leitende Positionen bei b4payment, CPG Finance Systems, PPRO Financial und EOS Payment Solutions inne. Seine Schwerpunkte liegen im Payment, Zahlungsverkehr sowie Risikomanagement.

 

SurePay

SurePay wurde 2016 gegründet und bietet den IBAN-Name Check seit 2017 für alle großen niederländischen Banken an. In den darauffolgenden Jahren erweiterte sich unser Kundenkreis auf Unternehmen und Partner.
Anfang 2020 wurde SurePay ein privates Unternehmen und ein unabhängiger Teil der Rabobank.

Ende 2020 startet SurePay in Großbritannien unter dem Namen Confirmation of Payee (CoP)

SurePay bietet verschiedene Lösungen für Banken, Organisationen, Payment Service Provider, und Partner, die den IBAN-Name Check implementieren möchten.

Nun ist der Markteintritt in Deutschland gestartet. SurePay wird mit dem IBAN-Name Check eine effektive und wirkungsvolle Lösung zur Vermeidung von Betrug und Risiken im deutschen Markt anbieten.

 

Svetlana Ulrici von AnnertonSvetlana Ulrici

Svetlana Ulrici ist Rechtsanwältin bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie berät nationale und internationale FinTech-Unternehmen sowie Finanzdienstleistungsinstitute in Fragestellungen des IT- und Datenschutzrechts sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Outsourcing, IT-rechtlicher Vertragsgestaltung sowie bei den regulatorischen Anforderungen an die Zahlungsdienstleister im Schnittstellenbereich des IT-, Datenschutz- und Finanzaufsichtsrechts.

 

 

PayTechTalk #88 - Der Instant Payments Verordnungsentwurf der EU-Kommission 1Peter Frey

Peter Frey ist seit 2002 als Anwalt tätig. Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Annerton am Standort München berät schwerpunktmäßig und umfassend im Bank- und Bankaufsichtsrecht, im Zahlungsverkehrsrecht sowie im Bereich Asset Management.

Mehr Beiträge von Peter zum Thema Payment findet Ihr hier.

 

Annerton

Annerton ist eine im Jahr 2020 gegründete, unabhängige Kanzlei, die auf den Bereich Aufsichtsrecht in der Finanzbranche spezialisiert ist. Wir verstehen uns als Teil des Ökosystems und beraten mit Überzeugung und Können an den Standorten Berlin, Frankfurt a. M., Luxemburg und München etablierte, internationale Konzerne ebenso wie innovative Start-ups aus den Bereichen Banking, Financial Services & Digital Economy.



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