Der Traum vom bargeldlosen Bezahlen, ohne dafür zu zahlen, wird Wirklichkeit. Endlich kein Surcharging mehr dank PSD2, richtig? Nicht ganz: Wer in Berlin Taxi fährt, kennt die Antwort auf die Frage, ob man mit Karte zahlen könne: „Klar, dit kostet aber 1.50 Euro extra, weeste“. Nicht nur Berliner Taxis nehmen diesen Obolus, auch die Lufthansa und die Deutsche Bahn verlangen ihn für die Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal. Das Zahlen fürs Zahlen nennt man Surcharging und es ist, auch wenn es hier den Anschein haben mag, nicht nur im Beförderungswesen üblich, sondern auch bei vielen Online-Händlern. Mit der PSD2 hat der Gesetzgeber diesem Übel nun einen Riegel vorgeschoben, oder es zumindest versucht. Die Umsetzung des Surcharging-Verbots in Deutschland erfolgt durch § 270a BGB, der seit dem 13. Januar 2018 gilt. In der 16. Episode von PayTechTalk schauen wir uns diese Vorschrift mal etwas genauer an.
Marktregulierung versus Marktverzerrung
Was sind eigentlich Drei- bzw. Vier-Parteien-Systeme im bargeldlosen Zahlungsverkehr und warum ist die Unterscheidung für die Frage des Surcharging wichtig? Gilt dieses Verbot auch für PayPal und Sofort? Warum meinen die Berliner Taxiunternehmen, dass es ausgerechnet für sie nicht gilt? Gibt es für Online-Händler nicht doch noch Spielräume, ihre Kunden für das Bezahlen zahlen zu lassen? Erreicht die Surcharging-Regulierung ihr Ziel, den Verbraucher zu entlasten oder führt sie nicht vielmehr nur zu Marktverzerrungen?
Fragen über Fragen, die meine Kollegin Susanne in der 16. Episode von PayTechTalk gewohnt klar und leicht verdaulich beantwortet. Hört rein, es lohnt sich.
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