Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken: Auf dem Weg in eine inklusive Zukunft

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anforderungen an die Barrierefreiheit für Banken: Auf dem Weg in eine inklusive Zukunft

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In diesem Artikel beschäftigen wir uns näher mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) und seiner Bedeutung für die Bankenbranche. Das Gesetz setzt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen aus der Richtlinie (EU) 2019/882 um und fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG soll u.a. die Privatwirtschaft dazu verpflichten, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Am 22. Juli 2021 wurde das BFSG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucher_innen nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Produkte und Dienstleistungen sind ist gemäß § 3 Abs. 1 BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Was bedeutet das BFSG für Banken?

§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BFSG regelt, dass das Gesetz auch für sog. Bankdienstleistungen gilt, die nach dem 28.Juni 2025 an Verbraucher_innen erbracht werden. Doch was bedeutet das konkret?

Bankdienstleistungen im Sinne der Vorschrift sind gemäß § 2 Nr. 24 BFSG insbesondere

Diese Dienstleistungen müssen also zukünftig barrierefrei erbracht werden. Die konkreten Anforderungen regelt dabei die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSGV“).

§12 BFSGV sieht u.a. folgende Anforderungen für Dienstleistungen vor:

  • das Zurverfügungstellen von Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal,
  • die Darstellung in verständlicher Sprache,
  • Schriftarten werden mit angemessener Größe und mit geeigneter Form dargestellt,
  • digitale Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind.

Dabei handelt es sich um die Anforderungen, die für alle Dienstleistungen gelten. Darüber hinaus sieht § 17 BFSGV weitere Vorgaben speziell für Bankdienstleistungen vor: Soweit Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste bereitgestellt werden, müssen diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (Abs. 1). Zudem muss gewährleistet werden, dass die Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistung für Verbraucher verständlich sind, ohne dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 überschreitet (Abs. 2).

Insbesondere die sog. einfache Sprache muss also angeboten werden, was im Hinblick auf komplexe Vertragswerke, wie z.B. Kreditverträge, eine Herausforderung darstellt.

In der BFSGV wird in § 3 auf technische Standards wie Normen verwiesen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird entsprechende Informationen zu den technischen Standards auf ihrer Website bereitstellen.

Anforderungen an Zahlungsterminals

Auch für Zahlungsterminals, die nach § 1 Abs.2 Nr. 2 lit. a BFSG einen Unterfall der sog. Selbstbedienungsterminals darstellen, gelten spezifische Anforderungen. Zahlungsterminals sind Geräte, deren Hauptzweck es ist, Zahlungen mithilfe von Zahlungsinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 20 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am point of sale vorzunehmen, nicht jedoch in einer virtuellen Umgebung (§ 2 Nr. 25 BFSG).

Diese müssen gemäß § 4 ff. BFSGV nach dem 28 Juni 2025 insbesondere:

  • Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal darstellen,
  • die Darstellung in verständlicher Sprache gewährleisten,
  • Schriftarten werden mit angemessener Größe und mit geeigneter Form dargestellt,
  • eine Beschreibung der Benutzerschnittstellen des Produkts, wie Handhabung, Steuerung und Rückmeldung, Eingabe und Ausgabe enthalten,
  • mit Sprachausgabe ausgestattet sein,
  • die Benutzung von Einzel-Kopfhörern ermöglichen und
  • mit Tasten und Bedienelementen mit ausreichendem Kontrast und taktiler Erkennbarkeit ausgestattet sein, soweit Tasten und Bedienelemente verwendet werden.

Was sind die Konsequenzen von Verstößen gegen das BFSG?

Die Maßnahmen bei Verstößen ergeben sich aus § 29 BFSG: Die Marktüberwachungsbehörde kann zunächst dazu auffordern, die Konformität der Dienstleistung mit den Barrierefreiheitsanforderungen herzustellen. Kommt der Dienstleistungserbringer dem nicht nach, kann die Einstellung der Dienstleistung angeordnet werden. Zudem können nach § 27 BFSG Bußgelder verhängt werden.

Von besonderer Bedeutung ist ferner das Klagerecht von Verbraucher_innen bei Verstößen gegen das BFSG: § 32 ff. sehen umfangreiche Rechte vor, insbesondere ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das BFSG sieht auch die Option einer Verbandsklage vor.

Barrierefreiheitsstärkungesetz: Fazit und Ausblick

Das BFSG ebnet den Weg in eine barrierefreie Zukunft. Die Bankenbranche muss sich mit den umfangreichen Anforderungen vertraut machen und die Umsetzung bis zum 28. Juni 2025 gewährleisten, da sonst weitreichende Konsequenzen drohen.


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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was es bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hilft, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei werden. Es hilft Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und anderen, die Unterstützung brauchen, besser teilzunehmen. Das Gesetz wurde im Juli 2021 beschlossen und gilt ab Juni 2025.

Was ist das BFSG?

Das BFSG fordert Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das heißt:

Produkte und Dienstleistungen sollen einfach gefunden, genutzt und verstanden werden können – ohne fremde Hilfe.

Was heißt das für Banken?

Banken müssen ihre Dienstleistungen so machen, dass sie barrierefrei sind. Das betrifft zum Beispiel Kredite, also wenn sich jemand Geld bei der Bank leiht.

Barrierefrei heißt:

  • Einfache Sprache: Informationen müssen leicht verständlich sein.
  • Barrierefreie Technik: Geldautomaten müssen für alle nutzbar sein, z. B. mit Sprachausgabe, klar lesbaren Schriftarten und leicht bedienbaren Tasten.
  • Mehrere Kanäle: Informationen müssen auf verschiedene Weise angeboten werden, z. B. als Text und Audio.

Was müssen Zahlungsterminals erfüllen?

Ab Juni 2025 gelten spezielle Anforderungen für Zahlungsterminals, das sind zum Beispiel Kartenlesegeräte im Laden:

  • Sie brauchen Sprachausgabe und Kopfhörer-Anschlüsse.
  • Texte müssen klar und groß genug dargestellt werden.
  • Bedienknöpfe sollen gut fühlbar und kontrastreich sein.

Was passiert, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird?

Wenn Banken oder andere Unternehmen die Regeln nicht befolgen:

  • Können Behörden sie auffordern, die Probleme zu beheben.
  • Können Strafen oder Bußgelder verhängt werden.
  • Haben Verbraucher das Recht, zu klagen – auch über Verbandsklagen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt

Das BFSG ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Banken und andere Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten und die neuen Regeln bis Juni 2025 umsetzen.



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