Die Vorschläge der EU-Kommission für die PSD3 und die PSR – Limited Network und Limited Range

Die Vorschläge der EU-Kommission für die PSD3 und die PSR – Limited Network und Limited Range | von Annerton Anwalt Christian Walz

Die EU-Kommission hat am 28.6.2023 Vorschläge für eine Payment Services Directive 3 (“PSD3”) und eine Payment Services Regulation (“PSR”) vorgelegt. Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der PSD3 und der PSR sowie über wesentliche Neuerungen gegenüber der PSD2 und der E-Geld-Richtlinie haben wir bereits in unserem Beitrag „Die Vorschläge der EU-Kommission für die PSD3 und die PSR – ein erster Überblick“ vom 5.7.2023 gegeben. Im Folgenden wollen wir uns ein wenig detaillierter mit den vorgeschlagenen Neuregelungen zu den Ausnahmen für begrenzte Netze (limited networks) und den Instrumenten mit begrenzter Produktauswahl (limited range) beschäftigen. Im Folgenden fassen wir diese Ausnahmen zur besseren Lesbarkeit unter dem Begriff „LNE-Ausnahmen“ zusammen.

Darum geht es bei den LNE-Ausnahmen

Bei den LNE-Ausnahmen geht es um Konstellationen, bei denen der Gesetzgeber ausnahmsweise davon ausgeht, dass kein Zahlungsdienst und kein E-Geld-Geschäft vorliegen, obwohl die Voraussetzungen für einen Zahlungsdienst oder ein E-Geld-Geschäft eigentlich vorliegen würden. Praktisch relevant werden diese Ausnahmen unter anderem für folgende Zahlungsprodukte:

  • Stadionkarten
  • Gutscheinkarten von Einzelhandelsketten
  • Citycards
  • Tankkarten

In diesen Konstellationen greift eine LNE-Ausnahme, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Wer sich etwas genauer über die LNE-Ausnahmen informieren möchte, kann dies in unserem FinTech-Onlinekurs #7 tun.

Das würde sich durch die PSD3 und die PSR bei den LNE-Ausnahmen ändern

Viele Menschen, die heute mit einer LNE-Ausnahme zu tun haben, haben die Sorge, dass sich an den bestehenden Anforderungen an LNE-Ausnahmen etwas ändert. Das liegt daran, dass durch die schriftliche Verwaltungspraxis der BaFin und der EBA sehr viel Klarheit darüber geschaffen wurde, wann ein Zahlungsprodukt unter eine LNE-Ausnahme fällt und wann nicht. Diese Menschen können wir beruhigen. Durch die Vorschläge der Kommission für die PSD3 und die PSR würde sich an den Anforderungen an die LNE-Ausnahmen so gut wie nichts ändern. Ein wenig Unsicherheit bleibt dennoch. Das liegt daran, dass die EBA Einzelheiten zu den LNE-Ausnahmen in sogenannten Regulatory Technical Standards (RTS) ausarbeiten soll. Da es diese RTS noch nicht gibt, weiß natürlich niemand, was die EBA dort hineinschreiben wird. Anderseits hat die EBA erst im Jahr 2021 Leitlinien zu dieser Thematik veröffentlicht. Wir glauben nicht, dass die EBA von diesen Leitlinien substanziell abweicht, wenn sie die RTS entwirft. Daher glauben wir, dass sich diejenigen unter Ihnen, die sich mit LNE-Ausnahmen beschäftigen, fürs Erste ein wenig zurücklehnen können.

Das tut sich bei Zweckkarten

Den besonders aufmerksamen Leserinnen ist möglicherweise aufgefallen, dass wir in diesem Beitrag nichts zu Zweckkarten geschrieben haben. Zweckkarten sind Zahlungsprodukte für steuerliche und soziale Zwecke, die unter bestimmten Voraussetzungen auch unter eine LNE-Ausnahme fallen sollen. Zu den Zweckkarten haben wir nichts geschrieben, weil es dazu keine Änderungen geben soll. Das ist etwas schade, weil in Deutschland praktisch kein Anwendungsfall für diese Produkte existiert. Das liegt daran, dass die Anforderungen der BaFin an diese Produkte im Prinzip schon in den Anforderungen für Limited-Range-Produkte enthalten sind. Das bedeutet, dass Zweckkarten neben den Limited-Range-Produkten kaum einen eigenständigen Anwendungsfall haben. Wir hätten uns gewünscht, dass die Kommission den Zweckkarten ein wenig Leben einhauchen würde. Das gilt umso mehr, als sich auch die EBA in ihren Leitlinien zu diesen Produkten eher bedeckt hält.



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