Finanzdienstleistungen sind die in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG genannten Tätigkeiten.
Finanzdienstleistungen sind zum Beispiel die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung, die Anlageberatung und die Finanzportfolioverwaltung. Aber auch das Kryptoverwahrgeschäft ist eine Finanzdienstleistung.
Wer Finanzdienstleistungen erbringt, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Finanzdienstleistungsinstitut. Finanzdienstleistungsinstitute, die in Deutschland tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis. In Deutschland wird diese Erlaubnis von der BaFin erteilt.