Ein Zahlungsinstitut ist – vereinfacht ausgedrückt – ein Unternehmen, das Zahlungsdienste erbringt und kein CRR-Kreditinstitut und kein E-Geld-Institut ist.
Der Begriff des Zahlungsinstituts wurde im Jahr 2007 durch die PSD 1 definiert und im Jahr 2009 in die nationalen Gesetze (in Deutschland im ZAG) umgesetzt.
Zahlungsinstitute benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist das die BaFin). In manchen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, wenn das Zahlungsinstitut nur in einem eingeschränkten Umfang und nur in seinem Heimatland Zahlungsdienste erbringt.
Zahlungsinstitute werden in Deutschland von der BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Sie müssen zahlreiche aufsichts- und geldwäscherechtliche Anforderungen einhalten (z. B. ein bestimmtes Eigenkapital vorhalten, ihre Risiken unter Kontrolle halten und ihre Kunden identifizieren).