Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) in der Beschlussfassung des Finanzausschusses verabschiedet. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 17.07.2017 erfolgt. Die wesentlichen Änderungen treten am 13.01.2018 in Kraft. Das gilt insbesondere für die Neuregelungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Komplette Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Durch das ZDUG wird das ZAG komplett neu gefasst. Damit hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, nicht nur inhaltliche Änderungen am ZAG vorzunehmen, sondern das Gesetz auch neu zu sortieren.
PayTechLaw verschafft Überblick
Damit Sie den Überblick über die Neuregelungen nicht verlieren, haben wir in einer Tabelle den Gesetzestext des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes den Gesetzesmaterialien gegenübergestellt. Hierdurch können Sie schnell und einfach erkennen, welche Motive die Bundesregierung und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit den Neuregelungen verfolgt haben…so schnell und einfach dies bei 90 Seiten Text möglich ist.
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