Wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht

Aufsichtsrecht

In den letzten Wochen haben wir Ihnen bereits aktualisierte Infografiken über wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Geldwäscherecht und im Bereich IT zur Verfügung gestellt. Aber auch im Aufsichtsrecht gibt es Neuerungen. Über die PSD 3 und PSR wurden Sie von unseren Kolleg:innen auf diesem Blog schon bestens informiert. Wir haben für Sie nun unsere Infografik an diese und weitere Neuerungen angepasst.

In diesem Beitrag finden Sie die aktualisierte Übersicht über wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht

Diese enthält die aus unserer Sicht wichtigen Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht. Wie gehabt, haben wir auch die jeweiligen Rechtsdokumente für Sie direkt verlinkt, so dass diese nur einen Klick entfernt sind. Da auch die Bereiche IT und Geldwäsche zum Aufsichtsrecht gehören, gelangen Sie über die Übersicht auch zu der Infografik über wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Geldwäscherecht, sowie zu der über wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich IT.

Selbstverständlich haben wir nicht nur nationale, sondern auch europäische Regelungen berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir für Sie die Veröffentlichungen der EBA sowie der BaFin zu den aufsichts-relevanten Themen gelistet (falls Sie noch eine Auffrischung zum Thema Leitlinien und technische Standards benötigen, lesen Sie gern unseren Beitrag „PSD2 und die EBA – eine Geschichte voller Leitlinien und technischer Standards“).

Mit nur einem Klick auf das Bild gelangen Sie zu den wichtigen Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht:

Wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht 1

Hinweise für Zahlungsdienstleister

Die Infografik beinhaltet nur die Aufsichtsdokumente, die aus unserer Sicht eine hohe Relevanz für die tägliche Praxis von Zahlungsdienstleistern haben. Das bedeutet, dass man gut und gern noch ein paar mehr Dokumente ergänzen könnte. Falls Sie etwas vermissen, melden Sie sich gern bei uns!



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