Zahlungskontengesetz – Kommentierte Fassung. Nicht ganz neu, aber sehr aktuell.

Bereits zum April 2016 trat das Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, kurz Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft. Dieses setzte die Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU um.

Das Zahlungskontengesetz ist daher nicht neu. Auch in der Presse ist bereits viel über das neue Basiskonto geschrieben worden, das jedem Verbraucher das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen gibt. Ende Oktober 2018 treten nun die weniger beachteten Teile in Kraft, die es aber in sich haben.

Darin geht es um Informationspflichten, die zu verwendende Terminologie und Entgeltaufstellungen nach genauen Vorgaben. Und diese Neuerungen gelten nicht nur für Girokonten, sondern – ein deutscher Sonderweg – für alle Zahlungskonten. Grund genug also, sich das Zahlungskontengesetz und die Gesetzesmaterialien einmal näher anzusehen.

Zahlungskontengesetz – Kommentierte Fassung: PayTechLaw verschafft Überblick

Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir in einer TABELLE den Gesetzestext des Zahlungskontengesetzes der Begründung des Regierungsentwurfes gegenübergestellt. Hierdurch können Sie schnell und einfach erkennen, welche Motive die Bundesregierung mit der Neuregelung verfolgt hat.

 

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