Zahlungskontengesetz – Kommentierte Fassung. Nicht ganz neu, aber sehr aktuell.

Bereits zum April 2016 trat das Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, kurz Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft. Dieses setzte die Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU um.

Das Zahlungskontengesetz ist daher nicht neu. Auch in der Presse ist bereits viel über das neue Basiskonto geschrieben worden, das jedem Verbraucher das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen gibt. Ende Oktober 2018 treten nun die weniger beachteten Teile in Kraft, die es aber in sich haben.

Darin geht es um Informationspflichten, die zu verwendende Terminologie und Entgeltaufstellungen nach genauen Vorgaben. Und diese Neuerungen gelten nicht nur für Girokonten, sondern – ein deutscher Sonderweg – für alle Zahlungskonten. Grund genug also, sich das Zahlungskontengesetz und die Gesetzesmaterialien einmal näher anzusehen.

Zahlungskontengesetz – Kommentierte Fassung: PayTechLaw verschafft Überblick

Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir in einer TABELLE den Gesetzestext des Zahlungskontengesetzes der Begründung des Regierungsentwurfes gegenübergestellt. Hierdurch können Sie schnell und einfach erkennen, welche Motive die Bundesregierung mit der Neuregelung verfolgt hat.

 

Cover picture: Copyright © fotolia



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Buy Now Pay Later und der neue Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts The implementation deadline for CCD2 is approaching – and consumer credit law will soon apply to BNPL models
Weiterlesen

BNPL und der neue Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

„Buy Now, Pay Later“ hat sich vom praktischen Zahlungsmodell zum bedeutenden Finanzierungstool im E-Commerce entwickelt – und steht nun im Fokus der Regulierung. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland definieren klare Rahmenbedingungen für BNPL-Angebote. Der Beitrag zeigt, welche Modelle künftig reguliert sind und wo die gesetzlichen Grenzen verlaufen.
Weiterlesen
Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten
Weiterlesen

Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Bericht zum Thema White Labelling veröffentlicht, der sich mit dem zunehmenden Einsatz von White Labelling als Geschäftsmodell im EU-Finanzsektor beschäftigt. Diese Art von Geschäftsmodell entwickelte sich schnell und zieht nun die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf sich. Die EBA hat bestimmte Risiken dieses Geschäftsmodells identifiziert.
Weiterlesen
Zwischen Swipe und Aufsicht Social Commerce boomt – doch rechtlich ist nicht alles erlaubt. Wann Plattformen Zahlungsdienste erbringen und welche Ausnahmen greifen, erklärt der Beitrag.
Weiterlesen

Zwischen Swipe und Aufsicht

Social Commerce verspricht eine Revolution im Onlinehandel – direkt über soziale Netzwerke wie TikTok. Doch während das Geschäftsmodell noch jung ist, stellen sich bereits alte aufsichtsrechtliche Fragen: Darf eine Plattform überhaupt Zahlungsströme koordinieren, ohne selbst Zahlungsdienstleister zu sein? Der Beitrag zeigt, warum kreative Vertragsgestaltung gefragt ist, um Innovation rechtssicher umzusetzen.
Weiterlesen
BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger von Rechtsanwalt Dr. Jörg Streißle Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2025 ordnete die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
Weiterlesen

BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger Die BaFin ordnet eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
Weiterlesen