Was hat sich geändert?
Am 14.02.2023 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) überraschend ein überarbeitetes Merkblatt – Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) („ZAG-Merkblatt“). In einem Beitrag hatten wir bereits eine erste Analyse des Merkblatts vorgenommen. Für eine detailliertere Übersicht über alle Änderungen hat Dr. Matthäus Schindele von Annerton eine ausführliche Vergleichsversion zwischen dem neuen und vorangegangenen BaFin-Merkblatt erstellt.
Vergleichsversion
Hier geht es zur Vergleichsversion zwischen dem ZAG-Merkblatt der BaFin, Stand: 29.11.2017 und dem ZAG-Merkblatt der BaFin, Stand: 14.02.2023: PDF-Version der Vergleichsversion (Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)