Der Bafin-Jahresbericht 2025: Zwischen Cyber-Resilienz, Geldwäscheprävention und dem Blick nach Europa The BaFin Annual Report 2025: Between Cyber Resilience, Anti-Money Laundering and a European Perspective
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Der Bafin-Jahresbericht 2025: Zwischen Cyber-Resilienz, Geldwäscheprävention und dem Blick nach Europa

Der BaFin-Jahresbericht 2025 zeigt einen tiefgreifenden Wandel der Finanzaufsicht. Neben Cyber-Resilienz, DORA und ESG-Regulierung rücken insbesondere datenbasierte Aufsicht, Geldwäscheprävention und eine stärkere europäische Harmonisierung in den Fokus. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Governance, IT-Strukturen und persönliche Verantwortung von Geschäftsleitern.
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BRUBEG – Was Drittstaatenzweigstellen jetzt beachten müssen
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BRUBEG –Was Drittstaatenzweigstellen jetzt beachten müssen

Mit dem BRUBEG wird die Aufsicht über Drittstaatenzweigstellen in der EU grundlegend neu geregelt. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen künftig für Third Country Branches gelten, wie die risikobasierte Klassifizierung funktioniert und wann die Gründung eines EU-Tochterunternehmens erforderlich werden kann. Ein kompakter Überblick für alle Drittstaateninstitute mit EU-Ambitionen.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger von Rechtsanwalt Dr. Jörg Streißle Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2025 ordnete die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger Die BaFin ordnet eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen. Seit dieser Woche ist das BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA) zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) in Kraft.
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MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen

Die überarbeitete MaGo (Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation) der BaFin ist seit Oktober 2025 in Kraft. Sie fordert von Versicherern eine noch konsequentere Dokumentation von Prozessen und eine klare Zuweisung der Gesamtverantwortung an die Geschäftsleitung. Neu ist unter anderem ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeitsrisiken, automatisierte Geschäftsprozesse und die Governance in Gruppenstrukturen.
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