BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger von Rechtsanwalt Dr. Jörg Streißle Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2025 ordnete die BaFin eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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BaFin legt Turbo-Zertifikate an die Leine

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger Die BaFin ordnet eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an. Sie formuliert strenge Bedingungen für sämtliche Vertriebsaktivitäten von Turbo-Zertifikaten gegenüber Kleinanlegern.
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MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen. Seit dieser Woche ist das BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA) zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) in Kraft.
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MaGo-Novellierung in Kraft – Versicherer sollten sich die weiterentwickelte Sichtweise der BaFin zu Herzen nehmen

Die überarbeitete MaGo (Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation) der BaFin ist seit Oktober 2025 in Kraft. Sie fordert von Versicherern eine noch konsequentere Dokumentation von Prozessen und eine klare Zuweisung der Gesamtverantwortung an die Geschäftsleitung. Neu ist unter anderem ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeitsrisiken, automatisierte Geschäftsprozesse und die Governance in Gruppenstrukturen.
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