Die BaFin hat am 27.10.2017 mit dem Rundschreiben 09/2017 (BA) neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.
Wer? Wie? Was? MaRisk?
Was genau verbirgt sich hinter den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement? Für wen gelten diese neuen Verwaltungsanweisungen der BaFin – und für wen nicht? Was bedeutet der Proportionalitätsgrundsatz in der Umsetzung und was versteht man unter „Risikokultur“? Was kann man von der BaFin hinsichtlich der MaRisk und E-Geld-Instituten sowie Zahlungsinstituten erwarten? Was hat sich beim Outsourcing geändert und was bedeuten diese Änderungen aus der anwaltlichen Beratungspraxis heraus gesehen?
Zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema MaRisk habe ich mich in der heutigen Episode von PayTechTalk mit meinem Kollegen und Mit-Autoren von PayTechLaw, Peter Frey, unterhalten. Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir außerdem in unserem Blogbeitrag vom 31.10.2017 zusammengefasst.
Viel Spaß mit PayTechTalk 10.
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