Was bis September für Unternehmen wichtig wird
Die neuen EBA-Leitlinien zu begrenzten Netzen (Limited Network Exemptions) im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gelten seit dem 1. Juni 2022. Mehr zu den neuen EBA-Leitlinien in der letzten Episode von ALLES LEGAL. Unternehmen, deren Produkte unter die Bereichsausnahmen für begrenzte Netze und sehr begrenzte Produktangebote im Zahlungsverkehr fallen und die bereits vor dem 01.06.2022 eine Anzeige erstattet haben, müssen bis zum 1. September 2022 eine Neuanzeige einreichen. In dieser Folge möchten wir erklären, was genau die betroffenen Unternehmen bis September tun müssen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Viel Spaß beim Anhören!
Weiterführende Informationen zum Podcast
- PayTechLaw-Beitrag von Christian Walz: EBA konsultiert Leitlinien zu Bereichsausnahmen
- PayTechLaw-Beitrag von Charles Krier: Neue einheitliche EBA-Spielregeln für das Anzeigeverfahren der PSD-Ausnahme „begrenzte Netzwerke“
- EBA-Konsultation: Guidelines on the limited network exclusion under PSD2
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Mehr zum Thema PSD2 & Limited Network Exemption
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