Von der EBA zur AMLA – Übergabe des AML/CFT-Mandats der EU
Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre AML/CFT-Mandate, Befugnisse und Ressourcen an die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) übertragen. In seinem neuesten Artikel erläutert Charles Krier, Avocat à la Cour und Partner bei Annerton, wie diese Übergabe bisher umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie für verpflichtete Unternehmen hat.