PSD3: die Position der EBA zu Zahlungsdienstleistern & KIDs | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #57

PSD3: die Position der EBA zu Zahlungsdienstleistern | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #57 | Peter Frey von Annerton | Payment & Banking in Kooperation mit PayTechLaw

Nach sieben Jahren PSD2 soll nun die PSD3 folgen. Welche Änderungen Payment-Anbieter & Co. im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie zu erwarten haben, thematisieren Wirtschaftsjournalistin Christina Cassala (Payment & Banking) und Annerton-Rechtsanwalt Peter Frey in der Alles Legal Mini-Serie „Road to PSD3“. Nachdem sie in der 1. Folge bereits über die Ziele und Gründe für das Update der PSD2 gesprochen haben, geht es in dieser Woche um die Position der European Banking Authortiy (EBA) zu Zahlungsdienstleistern & Kontoinformationsdiensten (KIDs):

  • Was sagt die EBA zu Zahlungsdienstleistern und KIDs im Rahmen der PSD3?
  • Werden bestimmte IT-Unternehmen künftig nicht mehr der Regulierung unterliegen?
  • Wird es mit der PSD3 weitere Ausnahmen hinsichtlich der Regulierung geben?
  • Gleiche Spielregeln in der ganzen EU? Welche Ausnahmen gibt es?
  • Der Ausnahmetatbestand der Handelsvertreterausnahme
  • Unabhängige Geldautomatenbetreiber

Viel Spaß beim Anhören!

 

Die Fintech-Welt hat ihre eigenen Gesetze. Deshalb verpassen Dir Payment & Banking und PayTechLaw ab sofort mit dem neuen Format „Alles Legal! FinTech-Recht kompakt“ wöchentlich Deine Druckbetankung zu Rechtsthemen aus der Welt von Payments, Banking, Krypto und Co.! Kompakt in wenigen Minuten briefen Dich unsere Experten Frank Müller, Dr. Anna Izzo-Wagner, Peter Frey, Dr. Susanne Grohé und Anh-Vu Tran von PayTechLaw einfach und verständlich zu allem, was Du wissen musst.

 

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