Jonas Philipp Burckgard berät als Rechtsanwalt bei Annerton am Standort Frankfurt fortlaufend Institute und Unternehmen in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und dem Investmentaufsichtsrecht. Dazu gehört auch die regelmäßige Beratung von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten in allen Bereichen des KWG, WpHG, ZAG und GwG.