Bundestagswahl 2021: Positionen der Parteien zu Payment-Themen

Bundestagswahl: Position der Parteien zu Payment Themen | Christian Walz | PayTechLaw | Copyright: Sonate and beeboys

Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Auch wenn wir glauben, dass es noch ein paar andere wichtige Themen gibt, haben wir in den Wahlprogrammen nachgelesen, welche Positionen die Parteien zu Payment-Themen vertreten. Dabei haben wir uns auf die sieben Parteien (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) beschränkt, die derzeit im Deutschen Bundestag vertreten sind. Als Quelle haben wir die Wahlprogramme verwendet, die am 09.07.2021 zum Abruf standen. CDU und CSU haben ein gemeinsames Wahlprogramm vorgelegt. Die Linke hatte zu diesem Zeitpunkt lediglich einen Entwurf veröffentlicht. Um die verschiedenen Positionen besser vergleichen zu können, haben wir Themenbereiche gebildet, mit denen sich die Wahlprogramme beschäftigen. Unsere Analyse hat einige spannende Ergebnisse gebracht. Dass der AfD vor allem das Bargeld (am liebsten in Form der D-Mark) am Herzen liegt, hätte man vielleicht noch erwartet. Hätten Sie aber gedacht, dass Die Linke ein Fan der Payment-Branche ist? Oder dass FinTechs schon wieder Schnee von gestern sind?

Aber lesen sie selbst:

 

Themenbereich Bargeld

Mit dem Themenbereich Bargeld beschäftigen sich fast alle von uns ausgewerteten Wahlprogramme. Das ist bemerkenswert, weil Bargeld jetzt ja nicht so wahnsinnig neu ist. Offenbar machen sich aber einige Parteien Sorgen um unser Bargeld. Gleich fünf Parteien (CDU/CSU, AfD, FDP und Die Linke) geben ein klares Bekenntnis für die Beibehaltung von Bargeld ab. Zwei Parteien (AfD und FDP) wollen eine uneingeschränkte Nutzung von Bargeld. Unklar ist, ob damit lediglich gemeint ist, dass es keine Obergrenzen für die Zahlung mit Bargeld geben soll oder ob auch anonyme Bargeldzahlungen in jeder Höhe möglich sein sollen. Letzteres würde eine Änderung der derzeitigen Rechtslage in der Europäischen Union erforderlich machen. Lediglich eine Partei (Bündnis 90/Die Grünen) schreibt in ihrem Wahlprogramm etwas zu Bargeldobergrenzen: Sie möchte die Einführung einer „hohen Obergrenze…prüfen“.

 

Themenbereich Digitales Zentralbankgeld

Zum Themenbereich Digitales Zentralbankgeld nehmen fünf Parteien in ihren Wahlprogrammen Stellung (CDU/CSU, AfD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen). Bis auf die AfD, die digitale Zentralbankwährungen ablehnt, sprechen sich diese Parteien (also CDU/CSU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) für digitale Zentralbankwährungen aus. Die Linke möchte sogar, dass Privatpersonen den digitalen Euro in begrenztem Maße unverzinst auf Girokonten bei der EZB halten können sollen.

 

Themenbereich Private Kryptowährungen

Etwas uneinheitlicher ist das Bild bei privaten Kryptowährungen. Lediglich die FDP spricht sich in ihrem Wahlprogramm eindeutig für Kryptowährungen aus. Es ist jedoch nicht vollständig klar, ob sich die entsprechende Aussage nur auf private Kryptowährungen bezieht oder auch digitales Zentralbankgeld umfasst. Drei Parteien (SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) sind diesbezüglich skeptischer. SPD und Die Linke lehnen private Währungen generell ab. Bündnis 90/Die Grünen scheinen ihre Ablehnung nur auf private Währungen „mächtiger Großkonzerne“ zu beschränken. Im Übrigen möchte man die Chancen und Risiken von Kryptowährungen „differenziert ausloten“. Bemerkenswert an der Position der SPD ist, dass dies der einzige Themenbereich im Bereich des Zahlungsverkehrs ist, zu dem sie in ihrem Wahlprogramm explizit Stellung bezieht.

 

Themenbereich Innovative Finanzprodukte

Der Themenbereich der digitalen Finanzprodukte, zu dem das Bundesfinanzministerium immerhin den FinTechRat ins Leben gerufen hat, spielt in den Wahlprogrammen der Parteien keine große Rolle. Wenn Parteien hierzu etwas schreiben, dann liest es sich eher nach Floskel als nach Inhalt. CDU und CSU finden zum Beispiel, dass „alle von neuen, digitalen Zahlungsmöglichkeiten und Finanzdienstleistungen profitieren“ sollen, bezieht sich dabei aber eher darauf, dass dies in rechtmäßiger Weise erfolgen muss. Noch ein wenig vager wird es bei Bündnis 90/Die Grünen. Diese findet, dass digitales Bezahlen bequem und schnell ist, aber noch sicherer werden soll. Die Linke fordert, dass FinTechs „mit ihren Finanzdienstleistungen denselben Regeln und Gesetzen unterworfen sein [müssen], wie sie heute für konventionelle Finanzdienstleister (z. B. Banken und Versicherungen) gelten“. Diese Forderung entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland.

 

Themenbereich Finanzaufsicht im Zahlungsverkehr

Zum Themenbereich der Finanzaufsicht im Zahlungsverkehr enthalten nur die Wahlprogramme von aktuellen Oppositionsparteien eine Aussage. Dabei finden FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dass bei der Regulierung Handlungsbedarf besteht. Das überrascht wenig, weil sich diese Position schon im Zuge des Wirecard-Untersuchungsausschusses abgezeichnet hat. Die Linke, die über Fabio de Masi eine aktive Rolle in diesem Untersuchungsausschuss eingenommen hat, fordert in ihrem Wahlprogramm lediglich die Gleichbehandlung von FinTechs mit anderen Marktteilnehmern (siehe oben). Außerdem findet sie, dass der Finanzsektor auf „gesellschaftlich sinnvolle Kernaufgaben“ konzentriert werden solle. Zu diesen Kernaufgaben zählt Die Linke an erster Stelle Angebote im Bereich Zahlungsverkehr. Wenn das kein Kompliment an die Branche ist!

 

Themenbereich Geldwäschebekämpfung im Zahlungsverkehr

Zum Themenbereich der Geldwäschebekämpfung im Zahlungsverkehr haben vor allem Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen etwas zu sagen. Sie fordern in diesem Bereich Änderungen bei der Strafverfolgung (Die Linke) bzw. die Ermittlung des „tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten“ bei „allen digitalen Zahlungen und Kryptowährungen“ sowie „für den Bereich des digitalen Bezahlens klare Regeln“ (Bündnis 90/Die Grünen). Als Rechtsanwalt, der in diesem Bereich berät, gehe ich die klaren Regeln noch mit. Was die Grünen aber mit der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei digitalen Zahlungen meinen, habe ich offen gesagt nicht verstanden. CDU/CSU, die von verschiedenen Medien für ihre Beliebigkeit kritisiert wurden, haben zum Thema Geldwäschebekämpfung in ihrem Wahlprogramm eine bemerkenswert konkrete Forderung: Der Umtausch von Bargeld in Kryptowährung und umgekehrt soll nur noch „mittels Banken möglich sein, die zuvor die Identität und die Herkunft des Geldes im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung zu prüfen haben“. Wenn das ernst gemeint ist, müssten entsprechende Kryptodienstleister in Zukunft eine Bankerlaubnis haben. Das ist, wie ich finde, auch im Lichte der geplanten Kryptoregulierung auf der Ebene der Europäischen Union eine interessante Forderung.

 

Was kommt nach der Wahl?

Nachdem sich viele Forderungen darauf beschränken, den gesetzlichen Status quo beizubehalten, erwarte ich aufgrund der anstehenden Bundestagswahl keine bedeutsamen Änderungen der regulatorischen Anforderungen an die Payment-Branche in Deutschland. Das gilt unabhängig davon, welche Parteien in Zukunft die Regierung stellen werden. Dieses Ergebnis ist auch wenig überraschend, wenn man bedenkt, dass die Regulierung der Payment-Branche im Wesentlichen auf der Ebene der Europäischen Union stattfindet. Allerdings finde ich es als Mitglied der Payment-Community schön, dass alle Parteien im Bundestag in ihren Wahlprogrammen etwas zu unseren Themen zu sagen haben. Das können nicht alle Branchen in Deutschland von sich behaupten.

 

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